top of page

Mitgliedschaft

  • Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt.

  • Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

  • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. 

  • Der freiwillige Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung bzw. Mitteilung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.

  • Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden, die abschließend entscheidet.

  • Mitglieder und Erwerb der Mitgliedschaft.

 

Der Verein hat folgende Mitglieder:

- Ordentliche Mitglieder (beitragspflichtig, stimmberechtigt)

- Fördermitglieder (beitragspflichtig, nicht stimmberechtigt)

- Ehrenmitglieder (beitragsfrei, nicht stimmberechtigt)

  • Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder.

  • Die Mitglieder sind zur Entrichtung von laufenden Beiträgen verpflichtet. Die Höhe und Zahlungsbedingungen des Beitrages werden vom Vorstand bestimmt und in einer Beitragsordnung festgehalten. Der Vorstand ist ermächtigt, den 3 Mitgliedsbeitrag in Einzelfällen zu ermäßigen oder zu erlassen.

  • Über die Erhebung und Höhe von freiwilligen Umlagen entscheidet die Vorstandsversammlung. Die Höhe der Umlage darf das Sechsfache des Mitgliedsbeitrags nicht überschreiten. Maßgebend ist der Jahresbeitrag, den das zahlungspflichtige Mitglied zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Erhebung der Umlage zu zahlen hat.

  • Ordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zum Vereinszweck bekennt, einen regelmäßigen finanziellen Beitrag leistet und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme als ordentliches Vereinsmitglied entscheidet der Vorstand nach Vorliegen eines Antrages in Schriftform. Ein Aufnahmeanspruch in den Verein besteht nicht. Die Zu- oder Absage ist dem Antragsteller in Schriftform mitzuteilen. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.

  • Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die sich zum Vereinszweck bekennt und einen regelmäßigen finanziellen Beitrag leistet. Fördermitglieder haben das Recht, Vorschläge zu machen und an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Sie sind aber nicht stimmberechtigt.

  • Ehrenmitglied kann werden, wer sich für den Verein in herausragender Weise eingesetzt hat und wem vom Vorstand die Ehrenmitgliedschaft angetragen wird. Ehrenmitglieder haben das Recht, Vorschläge zu machen und an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Sie sind aber nicht stimmberechtigt.

bottom of page